Verwendung des qualifizierten elektronischen Siegels
Ab 19. Oktober dürfen Heimtiere nur mehr mit einer gültigen Tollwutimpfung nach Österreich einreisen.
Hinweis bei der Kontrolle von Waren, die Artikel 47 der Verordnung (EU) 2017/625 ("OCR") unterliegen
Mit 1.7.2022 tritt das “Working Document on additional official controls on products originating from certain third countries” in Kraft.
Änderung der Übergangsfrist für die Verwendung des qualifizierten elektronischen Siegels gemäß Artikel 11 der Delegierten VO (EU) 2306/2021
Sendungen von Lebens- und von Futtermitteln, die in den Anhängen der VO (EU) 2019/1793 i.d.g.F. aufgeführt sind, werden an Grenzkontrollstellen bei…
Das Zollamt Österreich (ZAÖ) und das BAVG schließen eine Kooperationsvereinbarung für eine enge Zusammenarbeit auf strategischer Ebene ab. Die…
Quarantänestationen bedürfen gemäß § 34 Abs. 3 VEVO 2019 einer Bewilligung und Zulassung. Mit 1.1.2022 ist das Bundesamt für Verbrauchergesundheit…
Das Einfuhrverfahren wurde einer umfassenden Änderung unterzogen. Alle ökologischen Erzeugnisse und Umstellungserzeugnisse sind ab dem 1. Januar 2022…
Mit 1.1.2021 wurde das Bundesamt für Verbrauchergesundheit (BAVG) eingerichtet und wird die operative Tätigkeit mit 1.1.2022 aufnehmen.
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